Abgabe-Informationen
Haben Sie sich dazu entschlossen, ein Kätzchen bei uns zu kaufen…
…sollten Sie sich diese Entscheidung gut überlegt haben und wissen, das Sie eine langjährige Verantwortung, auch in finanzieller Hinsicht, auf sich nehmen.
Nach der ersten Impfung, ab der 8. Woche, können unsere Kitten besucht werden. Wir möchten für jedes unserer Kätzchen immer das beste Zuhause finden, daher ist es für uns wichtig, die zukünftigen Käufer besser kennenzulernen. Es interessiert uns natürlich auch wo, wie, mit wem und unter welchen Bedingungen unsere Kitten leben sollen. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir von Interessenten nähere Auskünfte erhalten möchten. Ein „Kennenlern“-Besuch ist daher unumgänglich. Für uns, damit wir ihnen das Kätzchen mit einem guten Gefühl anvertrauen können, und für Sie, damit Sie uns, unsere Katzen und unsere Zucht kennenlernen. Ist dann eine Entscheidung gefallen und Sie haben ihr Herz verloren, wird das Kätzchen gegen eine Anzahlung und Ihre Unterschrift auf dem Kaufvertrag fest für Sie reserviert.
Danach können Sie Ihr Kitten gerne noch mal besuchen, so können Sie sehen wie die Entwicklung des Kätzchens ist, sehen wie es heranwächst und erste, zarte Bande werden geknüpft. Unsere Kitten verlassen uns frühstens ab der 14. Woche. Wenn wir merken, dass ein Kitten seine Mama vielleicht noch ein wenig länger braucht, dann geht es eben etwas später. Dafür ist das Kätzchen auch bestens sozialisiert und aufs Leben vorbereitet.
Unsere Katzen sind keine Freigänger und sind nur in der Wohnung zu halten. Einen gesicherten Freigang z.B. Garten mit Freigehege oder mit Katzennetz gesicherte Balkone sind jedoch gerne gesehen.
Wir haben einen, auf den ersten Blick, vielleicht sehr streng aussehenden Kaufvertrag. Dieser dient aber lediglich dem Schutz unserer Kitten.
Wichtiger Bestandteil des Vertrages ist die Kastrationsbescheinigung und ein tierärztliches Attest für den Fall der Euthanasie. Diese werden vom Tierarzt ausgefüllt und an uns zurückgesandt. Hört sich schlimmer an als es ist. Aber jeder, der ein Kätzchen zum Liebhaben sucht, kann diesen Vertrag getrost unterzeichnen. Für uns ist es selbstverständlich, dass wir auch nach dem Auszug in Kontakt bleiben und Ihnen mit Rat und Tat zu Seite stehen. Unsere Verantwortung für die Katzen endet nicht am Tag des Auszugs.
Kann, zum Beispiel, ein Besitzer seine Katze, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr behalten, machen wir von unserem Vorkaufsrecht Gebrauch und die Katze kommt zu uns zurück.Wir kümmern uns um ein neues Zuhause. Der Rückkaufswert beträgt 1/3 des Kaufpreises. Der Betrag wird sofort nach der Herausgabe der Katze, dem Impfausweis und der Ahnentafel ausgezahlt. Ist die Katze erkrankt und der Besitzer kann sie z. B. aus finanziellem Grund nicht mehr behalten, kommt die Katze mit allen dazugehörenden Unterlagen unentgeltlich zu uns zurück. Wir kümmern uns um die medizinische Versorgung. Die Katze geht allerdings nicht mehr zu dem Besitzer zurück und es wird auch kein Rückkaufswert erstattet.